Spendenbescheinigung
Eine Sachspendenbescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn durch eine Rechnung der Wert der gespendeten Sache belegt ist. Das heißt also, dass der Künstler eine finanzamtstaugliche Rechnung stellen muss; bei MWSt.-pflichtigen Künstlern natürlich auch mit Mehrwertsteuerausweis. Geschieht dies nicht, müsste als Grundlage einer Sachspendenbescheinigung ein finanzamtstaugliches Wertgutachten erstellt werden, das wiederum hohen Aufwand erfordert.
Deshalb werden Sachspendenbescheinigungen nur gegen Rechnung des Spendenden erstellt.
Die Spendenbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn das werk des Künstlers versteigert wird. Wird es nicht versteigert, erhält der Künstler sein Werk zurück. Da der Künstler bei der Versteigerung einen Teil des Erlöses bekommt (bei der LIONSart 8 sind dies 30%), darf die Sachspendenbescheinigung nur über die Differenz ausgestellt werden.
Will also ein Künstler eine Sachspendenbescheinigung, dann hat er der Lions Hilfe Bruchsal e.V. eine vollständige Rechnung über das gespendete Werk über
die Differenz des
angesetzter Verkaufspreises
minus
seinem über die Versteigerung erhaltenen Anteil
an die Lions Hilfe Bruchsal e.V. zu stellen. Dann wird er umgehend eine Sachspendenbescheinigung von unserem Kassier erhalten.
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